Statut der Kommunistischen Programmpartei

 

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1. Basis der Kommunistischen Programmpartei

  1. Die Kommunistische Programmpartei ist eine Vereinigung von Menschen mit dem gemeinsamen Ziel, dauerhaft die menschliche Gesellschaft von allen Erscheinungsformen und Elementen der Ausbeutung zu befreien und ihre gesellschaftlichen Ursachen zu beseitigen.

  2. Die Kommunistische Programmpartei hat die Aufgabe, den Kommunismus als Wissenschaft, Überzeugung und Lebensweise zu verbreiten und zu vertiefen und die Revolutionierung der gesellschaftlichen Verhältnisse zur Befreiung von der Ausbeutung zu fördern und zu betreiben, um so den Kommunismus auch als Gesellschaftssystem zu realisieren.

  3. Die Kommunistische Programmpartei ist das historische Produkt aller Menschen, Organisationen und Bewegungen, die im Sinne des Kommunismus für sozialen Fortschritt, Gerechtigkeit und Wahrheit eintraten und die gegen Hass, Ausbeutung und Lüge kämpften.

  4. Die Kommunistische Programmpartei wirkt auf der Grundlage der Theorie des Kommunismus, die aus den bisherigen und weiteren theoretischen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen der Kommunistischen Programmpartei, der gesamten kommunistischen Bewegung und der gesamten menschlichen Gesellschaft folgt und sich ständig weiterentwickelt. Dazu verpflichtet sich die Kommunistische Programmpartei, von allen Menschen unabhängig von ihrer Ideologie zu lernen.

  5. Die Kommunistische Programmpartei gestaltet ihre Politik durch Ableitung der praktischen Aufgaben aus ihrer Theorie durch deren Anwendung auf die relevanten, aktuellen natürlichen und sozialen Bedingungen. Dazu verpflichtet sich die Kommunistische Programmpartei, die Entwicklung ihrer Theorie und der gesellschaftlichen Praxis ständig zu untersuchen und ihre Beschlüsse ständig den neuen Erkenntnissen und Entwicklungen anzupassen.

  6. Die Kommunistische Programmpartei vertritt ihre ideologische Position mit Konsequenz und Selbstbewußtsein auf der Grundlage des ständigen Strebens nach Fehlerkorrektur. Dazu verpflichtet sich die Kommunistische Programmpartei, jede Kritik auszuwerten, Selbstkritik zu üben und Fehler offen einzugestehen.

  7. Die Kommunistische Programmpartei solidarisiert sich mit der Masse der ausgebeuteten und unterdrückten Arbeiter und der proletarischen Intelligenz, von denen sie alle Menschen mit konsequent kommunistischer Überzeugung auf freiwilliger und gleichberechtigter Grundlage in sich vereinen und die sie als Ganzes für den Aufbau des Kommunismus befähigen will. Die Kommunistische Programmpartei begrüßt auch alle Angehörigen des Kleinbürgertums einschließlich der Bauernschaft und sogar diejenigen Angehörigen der Ausbeuterklassen, die ihre Klassenmoral überwinden können und sich theoretisch und praktisch mit dem Ziel des Kommunismus identifizieren.

  8. Die Kommunistische Programmpartei strebt nach gegenseitiger Akzeptanz und gleichberechtigter Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Kräften, die im weitesten Sinne für sozialen Fortschritt eintreten, um bewusste Gemeinschaftlichkeit unter den Menschen zu fördern und den größtmöglichen Nutzen für die Gesellschaft zu erzielen.

  9. Die Kommunistische Programmpartei strebt nach solidarischer Zusammenarbeit und organisatorischer Einheit auf der Basis der Theorie des Kommunismus mit allen prokommunistischen Kräften, um die kommunistische Bewegung organisatorisch und ideologisch zu stärken und den größtmöglichen Fortschritt für die Entwicklung der kommunistischen Gesellschaft zu erzielen.

  10. Die Kommunistische Programmpartei wendet sich konsequent gegen den Missbrauch und die Verfälschung des Begriffs des Kommunismus. Sie ist überzeugt, dass die Theorie des Kommunismus eindeutig und allgemeingültig ist und daher zeigt, dass Stalinisten, Revisionisten und Terroristen keine Kommunisten sein können.

  11. Die Kommunistische Programmpartei wendet sich konsequent gegen alle Formen und Elemente des Faschismus und Militarismus, wie immer sie sich auch tarnen mögen. Sie ist überzeugt, dass Gewalt und Zwang auf die Menschen und damit auf die gesamte Gesellschaft zerstörend wirken und deshalb ausschließlich als Mittel zur Verteidigung gegen Gewalt und Zwang eingesetzt werden dürfen.

  12. Die Kommunistische Programmpartei wendet sich konsequent gegen Bürokratie, Geheimentscheidungen und Bespitzelung. Sie ist überzeugt, dass jede künstliche Komplizierung gesellschaftlicher Vorgänge und jede politisch und ökonomisch motivierte Geheimniskrämerei nur der Manipulation, dem Betrug und der Beherrschung der Menschen dient und deshalb ein Verbrechen darstellt, von dem sich die Menschen befreien müssen, um die Wahrheit zu finden.

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2. Ziel der Kommunistischen Programmpartei

  1. Die Kommunistische Programmpartei verfolgt mit all ihren Handlungen nur das eine große Ziel, weltweit eine kommunistische Gesellschaft aufzubauen, eine Gesellschaft, in der sich die Menschen bewußt für die Gemeinschaftlichkeit entschieden und so Ausbeutung von Menschen durch Menschen für alle Zeiten gebannt haben.

  2. Die kommunistische Gesellschaft basiert auf Gemeinschaftlichkeit und Bewusstheit als Grundprinzipien des gesellschaftlichen Lebens und Haupttriebkräfte der gesellschaftlichen Entwicklung. Nur die freiwillige, bewusste Gemeinschaftlichkeit garantiert den Menschen ihre freie individuelle Entwicklung in einer sich frei entwickelnden Gesellschaft.

  3. Die kommunistische Gesellschaft strebt nach maximalem gesellschaftlichen Nutzen, nach gesellschaftlicher Produktion und gesellschaftlicher Verteilung von Gebrauchswert, der durch gesellschaftliche Arbeit geschaffen wurde. Sie erreicht nicht den maximalen Nutzen für alle einzelnen, wohl aber den maximalen Nutzen für alle einzelnen unter Achtung der anderen.

  4. Die kommunistische Gesellschaft betreibt ihre Ökonomie auf der Basis der gesellschaftlichen Verfügung über die Produktionsmittel und die Verteilung der Konsumtionsmittel, womit die gesellschaftlich nützliche Verwendung der Konsumtionsmittel gesichert wird. Sie bezieht alle Menschen in die Steuerung der Ökonomie ein und macht so den Begriff des Eigentums in der Ökonomie unnötig.

  5. Die kommunistische Gesellschaft steuert ihre Ökonomie auf der Basis der gesamtgesellschaftlichen wissenschaftlichen Planung aller gesellschaftlichen Vorgänge, indem der Bedarf vorausschauend ermittelt und der Weg zu seiner Deckung technisch konstruiert wird. Sie orientiert ihre ökonomische Tätigkeit an den wirklichen Bedürfnissen der Menschen und sichert so die ungehinderte Entwicklung der Menschen, frei von Hunger, Konsumterror, Arbeitslosigkeit und Arbeitszwang.

  6. Die kommunistische Gesellschaft unterteilt ihre Ökonomie so, dass Probleme dort gelöst werden können, wo sie wirklich auftreten. Sie sichert die Zusammenarbeit und Solidarität der Menschen ebenso wie die Nichteinmischung Unbeteiligter.

  7. Die kommunistische Gesellschaft lebt davon, dass alle bewusst gemeinschaftlichen Menschen über alle gesellschaftlichen Probleme mitentscheiden dürfen, können und wollen, die davon betroffen werden. Sie sichert dazu jedem Menschen nicht nur die Möglichkeit auf Mitentscheidung, sondern auch auf ausreichende Information und auf Kontrolle der Ausführung zu.

  8. Die kommunistische Gesellschaft garantiert jedem Menschen, dass er den Umfang seiner Rechte selbst bestimmt, indem er entscheidet, welche Pflichten er akzeptiert. Sie ermöglicht damit jedem Menschen die unter Achtung der anderen Menschen maximal mögliche individuelle Freiheit und damit die bestmöglichen Voraussetzungen für seine individuelle Entwicklung.

  9. Die kommunistische Gesellschaft verhindert die Spaltung der Menschen in Klassen und soziale Gruppen mit entgegengesetzten gesellschaftlichen Interessen. Sie verhindert damit, dass sie sich durch Klassenkampf selbst behindert und zerstört, indem sie die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse zum Maßstab jedes Menschen macht und so zu einem Verhältnis der Solidarität, der Achtung und des Verständnisses zwischen den nach Geschlecht, Alter, Abstammung, Intelligenz, Stärke, Bildung, Gesundheit und weiteren Eigenschaften unterschiedlichen Menschen führt.

  10. Die kommunistische Gesellschaft übernimmt die volle Verantwortung für den Erhalt und die Pflege der Natur, da sie von der Erkenntnis bestimmt ist, dass eine Gesellschaft in und von der Natur lebt und nur mit ihr leben kann. Sie ersetzt die Ausbeutung der Natur durch bewusste Gestaltung und die Zerstörung der Natur durch Integration von Natur und Gesellschaft.

  11. Die kommunistische Gesellschaft strebt nach freundschaftlicher Achtung, nach solidarischer Zusammenarbeit und nach bewußt gemeinschaftlichem Zusammenschluss der Menschen aller Völker der Welt. Sie bekämpft konsequent nationalistische und rassistische Arroganz, Hass, Hetze, Krieg und Unterdrückung und setzt dem Nationalismus und Rassismus internationalistische Solidarität, kosmopolitische Integration und kulturelle Vielfalt entgegen.

  12. Die kommunistische Gesellschaft kann nur erfolgreich aufgebaut werden, wenn eine hinreichend exakte kommunistische Theorie existiert, die von einer hinreichend starken und konsequenten kommunistischen Bewegung verwirklicht wird. Die Kommunistische Programmpartei arbeitet deshalb zielbewusst an der Entwicklung der kommunistischen Theorie und der Stärkung der kommunistischen Bewegung, indem sie die kommunistischen Werte und Mechanismen konsequent bei allen Handlungen in der Partei selbst und in der Gesellschaft anwendet.

  13. Die kommunistische Gesellschaft kann die Ausbeutergesellschaft nur ablösen, wenn alle gesellschaftlichen Verhältnisse auf der Basis der kommunistischen Werte revolutioniert werden, um nicht nur die Ausbeutung selbst, sondern auch alle ihre Grundlagen zu beseitigen. Die Kommunistische Programmpartei kämpft deshalb nicht gegen Menschen, sondern gegen gesellschaftliche Missstände und Dummheit, weshalb sie versucht, Gewalt soweit wie möglich zu vermeiden und die Menschen von den Ursachen gegenseitigen Hasses und Kampfes zu befreien.

  14. Die kommunistische Gesellschaft kann nicht in einem Schritt geschaffen werden, da sich dazu nicht nur die Gesellschaft sondern auch die Menschen ändern, entwickeln müssen. Die Kommunistische Programmpartei will deshalb dafür sorgen, dass die Menschen so schnell wie möglich so viele gesellschaftlichen Entscheidungsrechte wie möglich erhalten, damit sie sich auch entwickeln können und die Kommunistische Programmpartei nicht mehr brauchen.

  15. Die kommunistische Gesellschaft schafft für die Menschen die maximale individuelle Freiheit der kommunistischen Kultur, indem die Menschen selbst freiwillig die gesellschaftliche Notwendigkeit der kommunistischen Sozialökonomik akzeptieren. Die Kommunistische Programmpartei will dazu die Freiheit einzelner, anderen ihre Freiheit zu nehmen, abschaffen und durch die gleichwertige Freiheit aller ersetzen.

  16. Nur die kommunistische Gesellschaft ist in der Lage, die sozialen Probleme der Menschen zu lösen, die ökonomische Not, die soziale Unsicherheit und die gesellschaftlichen Kämpfe zu beseitigen, die bestmöglichen Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle Menschen zu schaffen und die freie Entwicklung ihrer Kultur in Freundschaft zu sichern.
    Nur die kommunistische Gesellschaft ist in der Lage, das Sinken der Lebensqualität und die Existenzgefährdung durch Zurückdrängung und Zerstörung der Natur dauerhaft zu verhindern und ein beiderseitig nützliches Gleichgewicht zwischen Natur und Gesellschaft zu sichern.
    Nur die kommunistische Gesellschaft ist in der Lage, die Menschen von Ausbeutung, Ausnutzung, Bevormundung, Verdummung, Missachtung, Existenzangst und Leistungsdruck zu befreien und ihnen Sicherheit, Geborgenheit und Zuversicht zu geben.
    Die kommunistische Gesellschaft ist Heimat und Zukunft für alle Menschen, die sich bewusst gegen kurzsichtigen und zerstörerischen Egoismus für die Gemeinschaft entscheiden.

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3. Mitgliedschaft der Kommunistischen Programmpartei

a) Mitglieder

  1. Die Mitgliedschaft in der Kommunistischen Programmpartei ist möglich als

  2. Die verschiedenen Formen der Mitgliedschaft unterscheiden sich nach

  3. Das Beitrittsverfahren richtet sich nach den für die verschiedenen Formen der Mitgliedschaft gegebenen Möglichkeiten und Notwendigkeiten zur Einschätzung der Kandidaten.

  4. Die formalen Voraussetzungen ersetzen nicht verfügbare oder nichtrealisierbare Mechanismen und Kriterien zur Einschätzung der Kandidaten.

  5. Die individuellen Anforderungen sind Kriterien zur Einschätzung der Kandidaten, die allein durch individuelle Entscheidung erfüllt werden können und daher den individuellen Entwicklungsstand beschreiben.

  6. Die parteiinternen Rechte und Pflichten beschreiben die rechtliche Stellung der Mitglieder in der Kommunistischen Programmpartei und sind direkt aneinander gekoppelt.

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b) Schüler

  1. Schüler der Kommunistischen Programmpartei kann jeder Mensch sein,

  2. Für Schüler der Kommunistischen Programmpartei bestehen keine weiteren individuellen Anforderungen.

  3. Die Schüler der Kommunistischen Programmpartei haben die Pflicht,

  4. Die Schüler der Kommunistischen Programmpartei besitzen alle Rechte der Adepten mit Ausnahme des Rechts,

    Darüber hinaus haben sie das zusätzliche Recht,

  5. Die Mitgliedschaft als Schüler der Kommunistischen Programmpartei beginnt durch einseitige Beitrittserklärung und endet durch Fristablauf, Austritt, Ausschluss oder Tod.

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c) Freunde

  1. Freund der Kommunistischen Programmpartei kann jeder Mensch sein,

  2. Für Freunde der Kommunistischen Programmpartei bestehen keine weiteren individuellen Anforderungen.

  3. Die Freunde der Kommunistischen Programmpartei besitzen alle Pflichten der Schüler mit Ausnahme der Pflicht, sich die theoretischen Grundlagen des Kommunismus anzueignen.

  4. Die Freunde der Kommunistischen Programmpartei besitzen alle Rechte der Schüler mit Ausnahme des Rechtes, Unterstützung bei ihrer kommunistischen Bildung zu erhalten.

  5. Die Mitgliedschaft als Freund der Kommunistischen Programmpartei beginnt durch einseitige Beitrittserklärung und endet durch Formänderung, Austritt, Ausschluss oder Tod.

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d) Adepten

  1. Adept der Kommunistischen Programmpartei kann jeder Mensch sein,

  2. Die Adepten der Kommunistischen Programmpartei tragen die volle parteiinterne Verantwortung und repräsentieren die Kommunistische Programmpartei nach außen. Um sich dafür zu qualifizieren, müssen sie folgenden Anforderungen genügen:

  3. Die Adepten der Kommunistischen Programmpartei haben die Pflicht,

  4. Die Adepten der Kommunistischen Programmpartei haben das Recht,

  5. Die Mitgliedschaft als Adept der Kommunistischen Programmpartei beginnt nach Prüfung durch Aufnahme oder durch Formänderung, sie endet durch Formänderung, Austritt, Ausschluss oder Tod.

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e) Meister

  1. Meister der Kommunistischen Programmpartei kann jeder Mensch sein,

  2. Die Meister der Kommunistischen Programmpartei haben alle Merkmale der Adepten.

  3. Die Meister der Kommunistischen Programmpartei müssen dauerhaft folgenden zusätzlichen Anforderungen genügen:

  4. Die Meister der Kommunistischen Programmpartei haben die zusätzliche Pflicht, als Meister aus der Kommunistischen Programmpartei auszuscheiden, wenn die Voraussetzungen für Meister der Kommunistischen Programmpartei zeitweilig oder dauerhaft nicht mehr bestehen. Eine Nichterfüllung dieser Pflicht ist eine schwere Pflichtverletzung, die zum Verlust des in sie gesetzten Vertrauens führt.

  5. Die Meister der Kommunistischen Programmpartei haben das zusätzliche Recht,

  6. Die Mitgliedschaft als Meister der Kommunistischen Programmpartei beginnt nach Prüfung durch Ernennung und endet durch Formänderung, Austritt, Ausschluss oder Tod.

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4. Organisationsstruktur der Kommunistischen Programmpartei

  1. Die Generalorganisation der Kommunistischen Programmpartei gliedert sich in Kontinentale, Nationale, Regionale, Lokale und Grundorganisationen sowie die Basisgruppen.

  2. Die Basis der Kommunistischen Programmpartei bilden die Basisgruppen. Sie werden von den Parteimitgliedern freiwillig und eigenverantwortlich gebildet.

  3. Gleichberechtigte Organisationskriterien sind dabei Territorialprinzip, Arbeitsfähigkeit der Basisgruppen und persönliche Wünsche der Beteiligten.

  4. Zu einer Basisgruppe finden sich jeweils 3 bis 9 Parteimitglieder zusammen, größere Basisgruppen sind möglich, wenn ihre Homogenität erhalten bleibt.

  5. Über die Zugehörigkeit zu Basisgruppen, über deren Bildung, Vereinigung oder Auflösung, entscheiden die Betroffenen eigenverantwortlich.

  6. Die Basisgruppen haben keine formale innere Struktur. Für die Erfüllung ihrer Aufgaben tragen alle Angehörigen einer Basisgruppe gleichermaßen die Verantwortung. Die optimale Organisation ihrer Arbeit regeln die Basisgruppen vollständig eigenverantwortlich.

  7. Die Grundorganisationen werden von allen Basisgruppen gebildet, die innerhalb eines bestimmten Territoriums bestehen, so dass in einer Grundorganisation 2 bis 16 Basisgruppen, maximal aber 128 Parteimitglieder organisiert sind.

  8. Die territorialen Organisationen werden von allen untergeordneten Parteiorganisationen ihres Territoriums gebildet.

  9. Die territorialen Organisationen entscheiden über ihre inneren Angelegenheiten und ihre Politik bezüglich ihrer Territorien im Rahmen der Beschlüsse der jeweils übergeordneten Parteiorganisationen eigenverantwortlich und haben dazu das Recht, sich eigene Programme zu geben, die sich auf ihren Wirkungsbereich beziehen. Sie sichern die Erfüllung von Beschlüssen übergeordneter Parteiorganisationen in ihren Territorien.

  10. Die Generalorganisation vereint in sich alle Mitglieder und alle Organisationen der Kommunistischen Programmpartei.

  11. Die höchsten Organe der Grundorganisationen sind die Vollversammlungen. Die höchsten Organe der territorialen Organisationen sowie der Generalorganisation sind die Parteiräte.

  12. Die Parteiräte verflechten die direkt untergeordneten Parteiorganisationen ihrer Territorien zu einer einheitlichen Parteiorganisation und unterstützen, bestimmen und kontrollieren direkt die Arbeit der Koordinierungsräte ihrer Parteiorganisation.

  13. Die Parteiräte setzen sich aus den Angehörigen der Koordinierungsräte ihrer Parteiorganisation, je einem Angehörigen der direkt untergeordneten Koordinierungsräte und freien Angehörigen, die keinem Koordinierungsrat und keinem weiteren Parteirat angehören, zusammen.

  14. Die Parteiräte bestehen aus maximal 256 Parteimitgliedern. Der Anteil der freien Angehörigen der Parteiräte muss mindestens 75% betragen. Der Anteil der Adepten und Meister in den Parteiräten muss mindestens 50% betragen. Der Anteil der Schüler in den Parteiräten kann maximal 8% betragen.

  15. Die freien Angehörigen der Parteiräte werden durch die Parteiräte beziehungsweise durch die Vollversammlungen der direkt untergeordneten Parteiorganisationen ermittelt. Die Grundorganisationen registrieren diejenigen ihrer Angehörigen, die an einer Mitarbeit in bestimmten Parteiräten interessiert sind, als Kandidaten, aus denen durch Losentscheid die freien Angehörigen separat für die Gruppen der Adepten und Meister, der Freunde und der Schüler ermittelt werden. Angehörige von Parteiräten können nicht als Kandidaten für die gleichen oder andere Parteiräte aufgestellt werden.

  16. Die Vollversammlungen der Grundorganisationen und die territorialen Parteiräte bis zur nationalen Ebene werden mindestens einmal in 3 Monaten, die Kontinentalen Parteiräte einmal im Jahr, der Generalparteirat einmal in 2 Jahren, ansonsten nach Notwendigkeit, von den Koordinierungsräten ihrer Parteiorganisation einberufen und organisiert. Eine Beratungsperiode beträgt regulär für die Parteiräte bis zur nationalen Ebene 1 Jahr, oberhalb der nationalen Ebene 2 Jahre.

  17. Die Parteiräte bis zur nationalen Ebene treten mindestens einmal in 2 Jahren, die Kontinentalen Parteiräte einmal in 4 Jahren, der Generalparteirat einmal in 8 Jahren, ansonsten nach Notwendigkeit, zu Parteikonferenzen zusammen, um eine breite direkte Diskussion und Abstimmung innerhalb der entsprechenden Parteiorganisation, speziell zu Grundsatzfragen, zu ermöglichen. An ihnen nehmen die Angehörigen des jeweiligen Parteirates und weitere freie Teilnehmer, maximal aber 4096 Parteimitglieder teil. Sie werden von den Koordinierungsräten ihrer Parteiorganisation einberufen und organisiert.

  18. Die Arbeit der Parteiorganisationen wird durch ihre Koordinierungsräte koordiniert. Sie koordinieren das Zusammenwirken der untergeordneten Parteiorganisationen, sowie die Umsetzung von Beschlüssen ihrer oder übergeordneter Parteiorganisationen. Sie sichern die organisatorische Verbindung und den Informationsfluss in der Partei.

  19. Die Koordinierungsräte bestehen aus 4 bis 32 Parteimitgliedern, von denen mindestens 50% Adept oder Meister sein müssen.

  20. Jeder Angehörige eines Koordinierungsrates ist für die Koordinierung der Arbeit der entsprechenden Parteiorganisation auf einem Spezialgebiet verantwortlich. Die gesamte politische und organisatorische Arbeit wird von einem Prikoordinator mit Unterstützung durch einen Sek- und einen Terkoordinator geleitet. Der Prikoordinator muss Adept oder Meister sein. Die Angehörigen der Koordinierungsräte haben ihre Tätigkeit vor ihren Parteiorganisationen zu verantworten.

  21. Die Wahl der Koordinierungsräte wird regulär zu den Parteikonferenzen, ansonsten nach Bedarf durchgeführt. Die Kandidaten stellen sich einzeln und für bestimmte Funktionen zur Wahl. Die regulären Amtsperioden entsprechen den Zeiträumen zwischen den regulären Parteikonferenzen.

  22. Bei der Wahl der Koordinierungsräte müssen die Parteimitglieder, auch die zur Wahl stehenden Kandidaten selbst, streng darauf achten, dass die Angehörigen der Koordinierungsräte auch die notwendige Kompetenz und die psychischen und physischen Voraussetzungen zur Erfüllung ihrer Aufgabe besitzen.

  23. Die Koordinierungs- und Parteiräte können zeitweilige und ständige Kommissionen berufen, die spezielle Aufgaben lösen.

  24. Die Koordinierungs- und Parteiräte können zeitweilige und ständige Aktionsgruppen bilden, die spezielle Aktionen durchführen.

  25. Sind mehrere Parteimitglieder in einer Einrichtung beschäftigt, so bilden sie eigenverantwortlich und nach Notwendigkeit Betriebskomitees der Kommunistischen Programmpartei, um ihre politische Arbeit, speziell bei der Vertretung der Interessen der Werktätigen, miteinander abstimmen zu können. Die konkrete Struktur und Arbeitsweise der Betriebskomitees wird von den Beteiligten selbst bestimmt. Dabei werden sie von den Parteiorganisationen unterstützt, in deren Wirkungsbereich sich die Einrichtung befindet.

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5. Funktionsmechanismus der Kommunistischen Programmpartei

a) Beratungen und Entscheidungen

  1. Alle Organisationen und Mitglieder der Kommunistischen Programmpartei haben das Recht, uneingeschränkt Verbindung miteinander aufzunehmen und sich abzustimmen.

  2. Jede Parteiorganisation hat das Recht, über alle sie interessierenden Fragen zu beraten. Zu Fragen, die nur sie selbst oder untergeordnete Parteiorganisationen betreffen, kann sie eigenverantwortlich entscheiden. Zu Fragen, die übergeordnete Parteiorganisationen betreffen, kann sie ihren Standpunkt fixieren und in der betreffenden oder einer übergeordneten Parteiorganisation eine Beratung darüber fordern.

  3. Jede Parteiorganisation hat die Pflicht, über bestimmte Fragen zu beraten,

  4. Bei Abstimmungen in der Kommunistischen Programmpartei sind nur Adepten und Meister voll stimmberechtigt. Parallel dazu ist unter den Freunden und Schülern, die der Parteikörperschaft angehören, in der die Abstimmung durchgeführt wird, eine beratende Abstimmung durchzuführen.

  5. In allen Parteiorganisationen haben die ihnen angehörenden Adepten und Meister das Recht, Entscheidungen durch Abstimmungen in den Vollversammlungen der Grundorganisationen direkt zu treffen. Solche Direktentscheidungen können nur durch Direktentscheidungen der betreffenden Parteiorganisation selbst oder übergeordneter Parteiorganisationen aufgehoben werden.

  6. In den Grundorganisationen berät und beschließt die Vollversammlung.

  7. Zu Fragen der laufenden Parteiarbeit der Parteiorganisationen oberhalb der Ebene der Grundorganisationen oder bei Notwendigkeit operativer Entscheidungen führen die Parteiräte die Beratungen und Beschlussfassungen für ihre Parteiorganisationen durch. Die Ergebnisse und Beschlüsse sind den Angehörigen der Parteiorganisation schnellstmöglich und vollständig mitzuteilen.

  8. In Situationen elementarer Bedrohung und bei sofortigem Handlungsbedarf treffen die Koordinierungsräte Entscheidungen für die Kommunistische Programmpartei. Solche Entscheidungen sind schnellstmöglich durch reguläre Parteientscheidungen zu ersetzen. Ein Missbrauch dieses Notentscheidungsrechts hat den sofortigen und vollständigen Ausschluss der Beteiligten aus der Kommunistischen Programmpartei zur Folge.

  9. Die wichtigsten und die Grundsatzfragen einer Parteiorganisation können nur direkt entschieden werden. Solche Fragen sind

  10. Dazu führt der zuständige Parteirat eine Beratung durch und beschließt mit absoluter Mehrheit eine Empfehlung. Diese Empfehlung kann aus mehreren Wahlmöglichkeiten bestehen. Kommt keine absolute Mehrheit im zuständigen Parteirat zustande, so werden den Grundorganisationen alle eingebrachten Vorschläge zur Entscheidung vorgelegt. Über die Empfehlung wird innerhalb von 2 Monaten auf den Vollversammlungen in den Grundorganisationen direkt entschieden.

  11. Das Manifest kann als Gründungserklärung der Kommunistischen Programmpartei nicht geändert werden. Zur Änderungen des Programms und des Statuts der Kommunistischen Programmpartei sind 87,5% der Stimmen aller Adepten und 100% der Stimmen aller Meister notwendig. Zum Beschluss über Programme und Satzungen einzelner Parteiorganisationen sind 75% der Stimmen der Adepten und 100% der Stimmen der Meister notwendig, die in ihnen organisiert sind.

  12. Stehen Angehörige von Koordinierungsräten zur Wiederwahl in ihrer bisherigen Funktion, so ist zu ihrer Wahl eine Zweidrittelmehrheit aller Stimmberechtigten notwendig.

  13. Alle anderen Entscheidungen werden, wenn im Statut der Kommunistischen Programmpartei nicht anders vermerkt, durch die absolute Mehrheit der nicht enthaltenden Stimmberechtigten getroffen.

  14. Körperschaften der Partei sind beschlussfähig, wenn mindestens 50% aller Stimmberechtigten anwesend sind. Stimmen Nichtanwesender können in vertretbarer Zeit nachgereicht werden. Solang und ansonsten werden sie als Enthaltung gewertet.

  15. Die Beratungen aller Parteikörperschaften sind vollständig informationsoffen für die Angehörigen der betreffenden Parteiorganisation und der übergeordneten Parteiräte und Koordinierungsräte zu gestalten. Die beobachtende Teilnahme ist ihnen im Rahmen der technischen Möglichkeiten zu gewährleisten. Die gesamte Arbeit der Kommunistischen Programmpartei ist für ihre Mitglieder offenzulegen und durchschaubar und kontrollierbar zu gestalten.

  16. Der Generalkoordinierungsrat hat das Recht, zeitweilig die Anforderungen und Pflichten für einzelne Parteimitglieder ganz oder teilweise auszusetzen, wenn dies den Interessen der Kommunistischen Programmpartei dient. Darüber hat er auf den Generalparteikonferenzen streng Rechenschaft abzulegen. Ein Missbrauch dieses Rechts hat den sofortigen und vollständigen Ausschluss der Beteiligten aus der Kommunistischen Programmpartei zur Folge.

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b) Aufnahmen, Missbilligungen und Ausschlüsse

  1. Der Beitritt als Schüler oder Freund, die Aufnahme als Adept und die Ernennung zum Meister erfolgen individuell.

  2. Zum Beitritt als Schüler oder Freund ist nur eine schriftliche Beitrittserklärung unter Festlegung des finanziellen Regelbeitrags notwendig. Der Beitritt ist unmittelbar nach seiner Erklärung wirksam, es sei denn, es liegen dazu bereits gegenteilige Beschlüsse vor.

  3. Zur Aufnahme als Adept ist eine vorangegangene mindestens einjährige Prüfungsphase als Schüler oder Freund erforderlich. Dazu muss ein schriftlicher Antrag, eine Selbsteinschätzung und die Empfehlung von mindestens 3 Parteimitgliedern, die mindestens bereits 1 Jahr Adept oder Meister sind, vorliegen. Die zuständige Grundorganisation muss die darin enthaltenen Angaben gewissenhaft prüfen und innerhalb von 2 Monaten über den Antrag entscheiden.

  4. Ausnahmen von diesen Regelungen sind möglich, wenn eine Bewährung bereits stattgefunden hat und der notwendige Entwicklungsstand bereits gesichert ist. In diesen Fällen müssen die Aufnahmebedingungen vom zuständigen Nationalen oder übergeordneten Koordinierungsräten überprüft und ihre Erfüllung bestätigt werden.

  5. Zur Ernennung zum Meister ist eine vorangegangene mindestens einjährige Prüfungsphase als Adept erforderlich. Dazu muss eine schriftliche Erklärung vorliegen, in der der Kandidat die Erfüllung der notwendigen Bedingungen garantiert. Die zuständige Grundorganisation muss die Erfüllung der notwendigen Bedingungen gewissenhaft prüfen und innerhalb von 2 Monaten über die Ernennung entscheiden.

  6. Meister können ihre Ernennung zu einem beliebigen Zeitpunkt zurückgeben und kehren dadurch zur Mitgliedschaft als Adept zurück.

  7. Gegen Parteimitglieder wird eine Missbilligung ausgesprochen,

  8. Eine Missbilligung kann mit Erziehungs- und Wiedergutmachungsmaßnahmen verknüpft werden. Dazu wird nach dem Beschluss über die Missbilligung der Betroffene nach einem eigenen Vorschlag gefragt, oder ihm wird durch die Kommunistische Programmpartei ein Vorschlag gemacht, den er entsprechend seinem Schuldbewusstsein frei annehmen oder ablehnen kann.

  9. Parteimitglieder werden aus der Kommunistischen Programmpartei ausgeschlossen,

  10. Wird ein Adept oder Meister aus der Kommunistischen Programmpartei ausgeschlossen, so kann er als Freund der Kommunistischen Programmpartei beitreten, wenn die Parteikörperschaft, die den Ausschluss beschlossen hat, diese Möglichkeit nicht ebenfalls ausdrücklich verneint hat.

  11. Vor der Entscheidung über Missbilligungen und Ausschlüsse muss gründlich untersucht und beraten werden, ob die Voraussetzungen dafür wirklich gegeben sind und ob Vorwürfe oder Beschuldigungen wirklich zutreffen. Gegenteiligen Hinweisen muss unbedingt gewissenhaft nachgegangen werden.

  12. Entscheidungen über Missbilligungen werden von denjenigen Parteikörperschaften getroffen, in deren Verantwortlichkeit die dazu führenden Tatsachen fallen. Die Betroffenen haben das Recht auf Direktentscheidung der zuständigen Parteiorganisation.

  13. Entscheidungen über Ausschlüsse werden von derjenigen Parteiorganisation direkt getroffen, in deren Verantwortlichkeit die dazu führenden Tatsachen fallen.

  14. Gegen negative Entscheidungen zu Beitritten, Aufnahmen und Ernennungen sowie gegen positive Entscheidungen zu Missbilligungen und Ausschlüssen kann der Betroffene jederzeit beim übergeordneten Parteirat oder beim Generalparteirat Einspruch erheben.

  15. Gegen positive Entscheidungen zu Beitritten, Aufnahmen und Ernennungen sowie gegen negative Entscheidungen zu Missbilligungen und Ausschlüssen können Parteiräte, Parteiorganisationen oder einzelne Parteimitglieder jederzeit beim übergeordneten Parteirat oder beim Generalparteirat Einspruch erheben.

  16. Zur Untersuchung eines Einspruchs ernennt der zuständige Parteirat eine unbefangene Kommission aus mindestens 4 Parteimitgliedern, die von ihrer jeweiligen Basisgruppe einstimmig bestätigt werden müssen und die keinem Parteirat angehören.

  17. Auf der Grundlage der Ergebnisse und einer Empfehlung der Untersuchungskommission entscheidet der Parteirat über Annahme oder Ablehnung des Einspruchs. Die Antragsteller haben das Recht auf Direktentscheidung der zuständigen Parteiorganisation, wenn sie die Unterstützung von mindestens 8 Adepten der zuständigen Parteiorganisation oder Meistern beliebiger Parteiorganisationen vorweisen können.

  18. Missbilligungen sowie ihre Bestätigung werden mit absoluter Mehrheit aller Stimmberechtigten der zuständigen Parteikörperschaft beschlossen. Aufnahmen, Ernennungen und Ausschlüsse sowie ihre Bestätigung werden mit 75% aller Stimmberechtigten der zuständigen Parteikörperschaft beschlossen.

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6. Jugendarbeit der Kommunistischen Programmpartei

  1. Die Mitgliedschaft als Schüler der Kommunistischen Programmpartei dient der kommunistischen Mobilisierung und Orientierung der passiven, orientierungslosen und anders orientierten Jugend und der kommunistischen Bildung, der verantwortlichen Einbeziehung und der solidarischen Interessenvertretung der kommunistisch orientierten Jugend.

  2. Die Schüler erwerben durch politisches Studium kommunistische Bildung, entwickeln durch bewusst gemeinschaftliche Freizeitgestaltung Elemente der kommunistischen Lebensweise, unterstützen die Kommunistische Programmpartei bei der Durchführung von Aktionen und stellen die Verbindung zur nichtorganisierten oder nichtkommunistischen Jugend her.

  3. Die Schüler bilden innerhalb der Kommunistischen Programmpartei eine eigene Informationsstruktur, um gemeinsame Interessen koordinieren zu können.

  4. Die Schüler treffen alle Entscheidungen über Angelegenheiten ihrer Informationsstruktur selbständig und eigenverantwortlich. Die zuständige Parteiorganisation kann durch Direktentscheidung solche Entscheidungen aufheben, die ihr Schaden zufügen, die die Verbindung zu den Schülern gefährden oder die gegen Manifest, Programm oder Statut der Kommunistischen Programmpartei verstoßen.

  5. Die Kommunistische Programmpartei leitet auf deren Wunsch die Arbeit der Schüler durch Instrukteure an. Die Schüler haben das Recht, einen Instrukteur abzulehnen. Die Ablehnung muss begründet werden, gilt aber unabhängig von der Begründung.

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7. Parlamentsarbeit der Kommunistischen Programmpartei

  1. Die Kommunistische Programmpartei nimmt durch Beteiligung an demokratischen Wahlen und durch Entsendung von Abgeordneten am staatlichen Parlamentarismus teil.

  2. Erringt die Kommunistische Programmpartei Parlamentsmandate, so werden sie bis zum Ende der Parlamentsperiode nach jeweils 6 Monaten neu besetzt.

  3. Die Parlamentskandidaten werden durch freiwillige Meldung und Auslosung bestimmt. Der Anteil der Adepten und Meister an den Parteiabgeordneten eines Parlaments muss mehr als 50% betragen.

  4. Die Parteimitglieder dürfen jeweils nur ein Parlamentsmandat ausüben. Nach Ablauf ihrer Abgeordnetenzeit dürfen sie erst nach 6 Monaten ein neues Parlamentsmandat annehmen.

  5. Die Parteiabgeordneten bilden eigene Parlamentsgruppen oder organisieren Parlamentsgruppen gemeinsam mit befreundeten Kräften, so dass eine maximale Arbeitsfähigkeit erreicht wird. Darüber entscheiden die zuständigen Parteiorganisationen.

  6. Die Parteiabgeordneten entscheiden über Fragen der Organisation ihrer Parlamentsarbeit selbständig und eigenverantwortlich.

  7. Die Parteiabgeordneten haben die Pflicht,

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8. Medienarbeit der Kommunistischen Programmpartei

  1. Die Kommunistische Programmpartei veröffentlicht entsprechend ihren materiellen und personellen Möglichkeiten Informationen durch Ausgabe oder Betrieb eigener Medien.

  2. Die Parteimedien dienen der Information über und der Verbreitung und Erklärung der Ziele, Auffassungen, Vorschläge und Aktionen der Kommunistischen Programmpartei und der öffentlichen Diskussion von Problemen der Kommunistischen Programmpartei, der Gesellschaft und der Menschen.

  3. Jede Parteiorganisation entscheidet über und organisiert die Ausgabe oder den Betrieb von Parteimedien für ihr Territorium eigenverantwortlich.

  4. Die Parteimedien haben die Pflicht,

  5. Die Parteimitglieder haben gemäß den technischen Möglichkeiten das Recht auf freien aktiven Zugang zu den Medien ihrer Parteiorganisationen.

  6. Übergeordnete Parteiorganisationen haben das Recht, die Veröffentlichung von Mitteilungen technischer Art und von offiziellen Dokumenten und Beschlüssen der Partei anzuweisen.

  7. Die Parteiorganisationen und Parteimitglieder haben das Recht, öffentliche Medien und Medien andere Organisationen, Parteien und Firmen zu nutzen und aktiv in ihnen mitzuarbeiten. Sie sind dabei an die Beschlüsse der Kommunistischen Programmpartei gebunden, wenn ihre Verbindung zur Kommunistischen Programmpartei offensichtlich ist und kein ausdrücklicher Verweis darauf ersichtlich ist, dass ihre Meinung von der Parteiauffassung abweicht.

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9. Finanz- und Sachmittel der Kommunistischen Programmpartei

  1. Die Finanzmittel der Kommunistischen Programmpartei ergeben sich aus den finanziellen Regelbeiträgen ihrer Mitglieder, aus Spenden und Zuwendungen, aus Erträgen aus dem Vertrieb von Parteimaterialien und aus Gewinnen der Finanzverwaltung und von Parteibetrieben.

  2. Die Parteimitglieder bestimmen die Höhe ihres monatlich erhobenen finanziellen Regelbeitrages selbst. Es gibt keinen Mindest- oder Höchstbeitrag.

  3. Die finanziellen Regelbeiträge sind von jedem Parteimitglied eigenverantwortlich bei dem ihrer Basisgruppe direkt übergeordneten Koordinierungsrat rechtzeitig zu entrichten. Die Organisation der Abrechnung obliegt den zuständigen Koordinierungsräten.

  4. Der Generalkoordinierungsrat koordiniert anhand der Parteibeschlüsse die Verteilung der finanziellen Mittel.

  5. Die Sachmittel der Kommunistischen Programmpartei ergeben sich durch Kauf, aus Sachspenden und Sachzuwendungen und aus Erzeugnissen der Kommunistischen Programmpartei und von Parteibetrieben.

  6. Das Eigentum der Kommunistischen Programmpartei wird durch die Parteiorganisationen verwaltet, deren Verfügung es unterstellt ist. Diese tragen auch die Verantwortung vor der Kommunistischen Programmpartei und vor der Justiz dafür.

  7. Die Verwaltung der Finanz- und Sachmittel, die Art ihrer Erlangung, ihre Verteilung und Verwendung ist vollständig offenzulegen und jederzeit einsehbar zu machen.

  8. Die Übernahme von Funktionen innerhalb der Kommunistischen Programmpartei stellt keine Erwerbstätigkeit dar und wird nicht materiell vergütet.

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10. Rechtsstellung der Kommunistischen Programmpartei

  1. Die Kommunistische Programmpartei legt ihre gesamte Struktur und Tätigkeit für alle interessierten Menschen, Organisationen und Behörden offen, solang und soweit es die politischen Verhältnisse ohne Gefahr für die Kommunistische Programmpartei und ihre Mitglieder zulassen.

  2. Die Kommunistische Programmpartei legt alle in ihrem Besitz befindlichen Informationen über Menschen, Organisationen und Behörden für die Betroffenen offen. Solche Informationen werden von ihr vor dem Zugriff Dritter geschützt, wenn im Sinne des Kommunismus kein gesellschaftliches Interesse an einer Offenlegung besteht.

  3. Die Kommunistische Programmpartei fordert alle Menschen, Organisationen und Behörden auf, sie bezüglich der Einhaltung ihres Manifests, ihres Programms, ihres Statuts und ihrer Beschlüsse zu beobachten und zu kontrollieren.

  4. Die Kommunistische Programmpartei erkennt die Gesetze und Bestimmungen der Staaten, in denen sie wirkt, in dem Umfang an und wird sich soweit nach ihnen richten, wie es formal möglich ist und wie durch diese Staaten sie selbst, ihr Recht auf freie politische Betätigung und im Sinne des Kommunismus grundlegende individuelle Freiheiten und gesellschaftliche Verantwortlichkeiten anerkannt und real garantiert werden.

  5. Die Kommunistische Programmpartei wählt ihre Rechtsform in den Staaten, in denen sie wirkt, nach Maßgabe der gesetzlichen Möglichkeiten so, dass sie ein Maximum an Arbeitsfähigkeit gewinnt.

  6. Die Kommunistische Programmpartei ist nicht für Handlungen von Menschen oder Organisationen verantwortlich, die vorgeblich in ihrem Namen handeln, die ihre Symbole verwenden oder die sich in irgendeiner Form auf sie berufen, wenn kein diesbezüglicher Parteibeschluss existiert beziehungsweise kein diesbezüglicher Aufruf ergangen ist.

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11. Erscheinungsbild der Kommunistischen Programmpartei

  1. Gemeinsame Verkehrssprachen der Kommunistischen Programmpartei sind gleichberechtigt Deutsch und Englisch. Territoriale Parteiorganisationen entscheiden über die in ihrem inneren Verkehr verwendete Sprache eigenverantwortlich.

  2. Die Kommunistische Programmpartei tritt unter dem Namen "Kommunistische Programmpartei" oder seiner Übersetzung in die jeweilige Landessprache öffentlich auf. Nationale oder andere Zusätze oder Sondernamen sind nur zulässig, wenn ein rechtlicher Zwang dazu vorliegt. Abkürzungen des Namens sind zulässig, wenn sie für eine Sprache einheitlich verwendet werden.

  3. Die Kommunistische Programmpartei führt als nichtexklusive Symbole den Roten Stern, den Roten Stern mit Hammer und Sichel, Hammer und Sichel, Rote Nelke und Rote Rose.

    roter Stern (3387 Bytes)  roter Stern, Hammer und Sichel (4708 Bytes)  Hammer und Sichel (5366 Bytes)  rote Nelke (32960 Bytes)  rote Rose (24573 Bytes)

  4. Die Kommunistische Programmpartei führt als Parteiwappen den Roten Stern mit Weltkugel.

    Parteiwappen (11930 Bytes)

  5. Die Kommunistische Programmpartei führt als nichtexklusive Flagge die Rote Fahne.

    rote Fahne (2489 Bytes)

  6. Die Kommunistische Programmpartei führt als Parteiflaggen die weiße Fahne mit Parteiwappen und die nachtblaue Fahne mit Spiralgalaxis und Rotem Stern.

    Parteiflagge der Generalorganisation (11450 Bytes)  Parteiflagge der Generalorganisation (72091 Bytes)

  7. Kontinentale und Nationale Parteiorganisationen können neben dem Wappen und den Flaggen der Generalorganisation je ein eigenes Wappen und eine eigene Flagge führen. Kontinentale und nationale Parteiwappen müssen den Roten Stern enthalten.

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12. Grunddokumente der Kommunistischen Programmpartei

  1. Manifest, Programm und Statut der Kommunistischen Programmpartei sind in jeder von der Kommunistischen Programmpartei autorisierten Übersetzung gültig. Im Zweifel ist die deutsche Version vorrangig.

  2. Die Aussagen des Manifests, des Programms und des Statuts der Kommunistischen Programmpartei sind für alle Parteimitglieder existentielle Direktiven, die nach Maßgabe der realen Möglichkeiten und Notwendigkeiten im Sinne der Grundprinzipien des Kommunismus anzuwenden und zu interpretieren sind.

  3. Übersetzungen sowie typografische und orthografische Überarbeitungen des Manifests, des Programms und des Statuts der Kommunistischen Programmpartei sind keine Änderungen im Sinne des Statuts und bedürfen zu ihrer Autorisierung nur der Zustimmung des Generalparteirats.

  4. Verletzungen des Manifests, des Programms und des Statuts der Kommunistischen Programmpartei und Umstände, die zur Arbeitsunfähigkeit von Parteiorganisationen führen, setzen diesbezüglich vorübergehend alle Punkte des Statuts der Kommunistischen Programmpartei außer Kraft, die einer Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes beziehungsweise der Sicherung der Arbeitsfähigkeit im Wege stehen. Die betroffenen Menschen entscheiden in solchen Fällen eigenverantwortlich.

Dieses Statut wurde bei der Gründung der Kommunistischen Programmpartei von den Gründungsmitgliedern einstimmig angenommen.

Merseburg, Deutschland, Europa, Terra 1. Mai 1996

 

 

Tec Dian
Prikoordinator
Generalorganisation
Kommunistische Programmpartei
Tec (1344 Bytes)

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Die Kommunistische Programmpartei nimmt gern Meinungen, Kritiken, Hinweise, Vorschläge, Beiträge und Korrekturen entgegen. Sie können jeder Parteikörperschaft und jedem Parteimitglied übergeben werden oder sind zu richten an: Kommunistische Programmpartei, Generalorganisation, 06204 Merseburg, Postfach 1450.

 

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