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2. Kapitel: Die politische Struktur der kommunistischen Gesellschaft

a) Die kommunistischen politischen Hauptprinzipien

Da die Menschen sowohl biologisch als auch ökonomisch gezwungen sind zusammenzuwirken, benötigen sie Mechanismen, die dieses Zusammenwirken regeln, also die Menschen in einer Gesellschaft organisieren, denn sie besitzen Individualität, unterscheiden sich also in ihren Interessen, Fähigkeiten und Möglichkeiten, die miteinander in Widerspruch stehen können. Aufgrund der sich in einer Gesellschaft mittels ihrer Regelmechanismen ausbildenden gesellschaftlichen Beziehungen zwischen den Menschen hat jeder Mensch eine spezielle gesellschaftliche Stellung. Diese bestimmt seine individuellen Rechte und Pflichten in der Gesellschaft und ist entscheidend dafür, inwieweit er die objektive Möglichkeit hat, seine persönlichen Interessen in der Gesellschaft gegenüber anderen Menschen durchzusetzen. Die bewusste Einflussnahme auf die gesellschaftlichen Beziehungen entsprechend persönlicher Motivation durch Menschen oder Menschengruppen wird Politik genannt.
Da die Ausbeutergesellschaften auf der Spaltung der Gesellschaft in Klassen beruhen, also in Menschengruppen mit unterschiedlicher Verfügungsgewalt über die Ökonomie, die Basis des Lebens, unterscheiden sich die Menschen dort auch in ihren Möglichkeiten zur Teilnahme und folglich in ihrem Anteil an der Gestaltung der Politik. Um ihre Ausbeutung fortsetzen zu können, sind die Ausbeuter bei Strafe ihres Untergangs als Klasse gezwungen, Macht über die Ausgebeuteten auszuüben. Die Ausbeuter unterliegen selbst dem Zwang, die Ausgebeuteten mit direktem oder indirektem Zwang daran zu hindern, die gesellschaftlichen Verhältnisse zu ihren Gunsten zu verändern. Die politische Organisation einer Gesellschaft auf der Basis der Machtausübung einer herrschenden Klasse über die restliche Gesellschaft wird Staat genannt. Ein Ausbeuterstaat dient einer Ausbeuterklasse als politisches Instrument zur Unterdrückung der ausgebeuteten Klassen, eventuell auch konkurrierender Ausbeuterklassen.
Die Organisation der Gesellschaft in einem Staat bewirkt die Isolierung des Staates von den Menschen, die diesen Staat bilden. Der Staat entwickelt eine Eigendynamik und steht den Menschen scheinbar als handelnder Partner gegenüber, wobei die wirklichen Machtverhältnisse verschleiert werden. Da dies den Ausbeutern nutzt, die die Macht in einem Ausbeuterstaat zur Durchsetzung ihrer persönlichen Interessen benutzen, verstärken die Ausbeuter diesen Effekt und stellen den Staat als ein über der Gesellschaft stehendes notwendiges Mittel dar, welches das gesellschaftliche Zusammenleben überhaupt erst ermöglicht, um ihre eigene Rolle als Ausbeuter und Beherrscher des Staates zu verschleiern. Der Staat ist eine Form gesellschaftlicher Organisation, nicht aber Organ gesellschaftlicher Organisation. Daher kann er nicht beseitigt werden, indem einzelne seiner Repräsentanten verjagt oder einzelne seiner Organe beseitigt oder verändert werden. Erst die Beseitigung der gesellschaftlichen Basis, die die Form des Staates annimmt, also der Klassenspaltung, führt zur Ablösung des Staates.
Da in der kommunistischen Gesellschaft keine Klassen mehr existieren, kann ihr politisches System auch kein Staat sein. Aber auch in der kommunistischen Gesellschaft sind Widersprüche zwischen individuellen und sozialen Interessen, Fähigkeiten und Möglichkeiten im Einzelfall unvermeidbar. Um die daraus folgenden Konflikte soweit wie möglich zu minimieren, um die Effektivität des gesellschaftlichen Wirkens im Sinne des kommunistischen ökonomischen Hauptwirkungsprinzips zu maximieren, um die kybernetischen Eigenschaften der Gesellschaft zu effektivieren, ist auch hier ein politischer Mechanismus zur Organisation der gesellschaftlichen Prozesse der kommunistischen Gesellschaft notwendig.
Das kommunistische Grundprinzip der Gemeinschaftlichkeit verlangt von der kommunistischen Politik, dass nicht nur einzelne Menschen oder Menschengruppen ihre persönlichen Vorstellungen durchsetzen können, sondern dass die Menschen vereint nach Wegen suchen, um den größtmöglichen gesellschaftlichen Nutzen zu erreichen, also das kommunistische ökonomische Hauptwirkungsprinzip zu erfüllen. Entsprechend dem kommunistischen Grundprinzip der Bewusstheit nehmen dabei die Menschen in der kommunistischen Gesellschaft nicht nur bewusst Einfluss auf die Gesellschaft, sondern sie gestalten sie entsprechend ihrer wahren Bedürfnisse vollständig direkt selbst. Das Zusammenwirken der beiden kommunistischen Grundprinzipien bedingt so einerseits das Recht, andererseits die Pflicht eines jeden Menschen in der kommunistischen Gesellschaft, im Rahmen seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten Angelegenheiten der Gesellschaft mit zu durchdenken, mit zu entscheiden, mit zu verwirklichen und mit zu verantworten, wenn er unmittelbar oder auch nur mittelbar davon betroffen ist.

Die grundlegende Aufgabe der Politik in der kommunistischen Gesellschaft ist die Befähigung der Menschen, gesellschaftlich relevante Entscheidungen entsprechend den Hauptprinzipien der Ökonomie der kommunistischen Gesellschaft selbst zu treffen und selbst zu verantworten.

Das ist das Hauptprinzip der Politik der kommunistischen Gesellschaft. Wird diese Aufgabe effektiv gelöst, ist sichergestellt, dass im größtmöglichen Maße die politischen Entscheidungen den objektiven Interessen der von ihnen Betroffenen entsprechen. Damit wird auch eine Herrschaft einer Minderheit über eine Mehrheit bewusster Menschen wirksam verhindert. Herrschaft überhaupt wird nur noch möglich, wenn elementare Bedrohungen gesellschaftlicher Interessen vorliegen. Und auch das wäre nur Ausdruck gegenseitigen Vertrauens aufgrund bewusster Gemeinschaftlichkeit.
Da die Politik in der kommunistischen Gesellschaft direkt von den vereinten und bewussten Menschen getragen wird, ist die politische Organisation auch nicht von den Menschen isoliert. Damit ist auch keine Verschleierung der über das politische System wirkenden gesellschaftlichen Verhältnisse möglich. Jeder Versuch einer Machtausübung und Ausbeutung wird von den Menschen direkt erfahren, kann also sofort erkannt und vereitelt werden.
Die konkrete Form der politischen Organisation einer Ausbeutergesellschaft als Staat zeigt eine außerordentliche Vielfalt, die der Vielfalt der Ausbeuterklassen und der Vielfalt der Ausbeutungs-, Unterdrückungs- und Machtverschleierungsformen entspricht. Die Forderungen des kommunistischen politischen Hauptwirkungsprinzips lassen hingegen nur eine einzige Möglichkeit der politischen Organisation der kommunistischen Gesellschaft zu, da hier klar die Verhinderung von Ausbeuterklassen, von Ausbeutung, Unterdrückung und Verschleierung gefordert ist.
Sollen die politischen Entscheidungen von den Menschen selbst getroffen werden, wie es das kommunistische politische Hauptwirkungsprinzip fordert, dann ist das nur über einen direkten Mechanismus möglich, in dem sich die Menschen nicht vertreten und damit von den wirklichen Entscheidungen isolieren lassen. Die Forderung des kommunistischen ökonomischen Hauptwirkungsprinzips an die Entscheidungen der kommunistischen Gesellschaft ist der maximale gesellschaftliche Nutzen, der nur von allen betroffenen Menschen gemeinsam effektiv eingeschätzt werden kann und auch nur, wenn die Einschätzung bewusst, also unter maximal möglicher Berücksichtigung der wahren Folgen möglich ist.
Nicht nur die Entscheidungen selbst, auch der politische Entscheidungsmechanismus muss als Teil des ökonomischen Reproduktionsprozesses dem kommunistischen ökonomischen Hauptwirkungsprinzip entsprechen. Damit gelten für seine Organisation natürlich auch die drei kommunistischen ökonomischen Hauptfunktionsprinzipien. Zudem muss die politische Organisationsstruktur einfach genug sein, um überhaupt durchschaubar, organisationstechnisch beherrschbar und somit überhaupt entscheidungsfähig zu sein.

Die Gestaltung der Politik der kommunistischen Gesellschaft erfolgt als System komplex und exklusiv gesellschaftlich entscheidungsbefugter Ligaversammlungen, die von vollständig kontrollierten Ligaräten horizontal und vertikal vermittelt werden, um die direkte, gemeinsame und bewusste Gestaltung und Verantwortung der sie betreffenden Politik durch die Menschen selbst zu sichern.

Das ist das Funktionsprinzip der Politik der kommunistischen Gesellschaft. Mit beiden kommunistischen politischen Hauptprinzipien ist das kommunistische System der Politik, die Liga, nun vollständig charakterisiert. Danach bildet die Organisation der Menschen in einem umfassenden System von Ligaversammlungen technisch beherrschbarer Größe, die nach politischen und technischen Gegebenheiten gebildet werden, die Grundlage des politischen Systems der Liga. Die Ligaversammlungen treffen, entsprechend dem 3. kommunistischen ökonomischen Hauptfunktionsprinzip, alle Entscheidungen über Angelegenheiten in ihrem Verfügungsbereich und über ihre inneren Angelegenheiten direkt, selbständig und eigenverantwortlich, nur durch die Entscheidungen und Interessen übergeordneter sozialer Einheiten begrenzt.
Die Behandlung von Angelegenheiten übergeordneter sozialer Einheiten, die nicht mehr sinnvoll als Ligaversammlungen organisiert werden können, wird durch Ligaräte verschiedener administrativer Ebenen vermittelt, die somit auch hier die Gemeinschaftlichkeit der Entscheidung mittelbar herstellen. Sie haben die Aufgabe, durch die Bereitstellung aller notwendigen Fakten, die Zusammenfassung und Verallgemeinerung von Meinungen und Vorschlägen, die Anregung und Verbreitung von Diskussionen, die technische Organisation der Abstimmungen, die Sammlung der Ergebnisse und die Durchsetzung der Beschlüsse, den Menschen zu ermöglichen, grundlegende gesellschaftliche Entscheidungen ihrer Ebene ebenfalls in den Ligaversammlungen direkt und verantwortlich zu treffen.
Die Ligaräte dürfen selbst nur direkt über technische Fragen der Verwirklichung von Aufgaben und Beschlüssen, über ihre inneren Angelegenheiten und über geringfügige sowie operativ dringliche Fragen entscheiden. Damit ist das 3. kommunistische ökonomische Hauptfunktionsprinzip auch für übergeordnete politische Einheiten erfüllt.
Die Ligaräte haben die Pflicht, die Ligaversammlungen schnell und ausreichend über all ihre Handlungen zu informieren. Die Ligaversammlungen haben das Recht, jederzeit Einsicht in alle Vorgänge bei den Ligaräten zu nehmen und können direkte eigene Entscheidungen erzwingen. Damit ist eine vollständige Kontrolle der Ligaräte durch die in den Ligaversammlungen organisierten Menschen gewährleistet, die allerdings noch durch die Zusammensetzung der Ligaräte garantiert werden muss.
Die Ligaräte müssen im Hauptanteil aus freien Mitgliedern der Ligaversammlungen bestehen, die keine weiteren Funktionen im System der Liga bekleiden. Der Auswahlmechanismus der freien Mitglieder muss als geeignete Kombination von Wahl und Auslosung gestaltet und die Amtszeit muss geeignet beschränkt werden, so dass jeder bewusst gemeinschaftliche Mensch die reale Möglichkeit der Teilnahme und niemand die Chance zur Reservierung seines Mandats hat. Damit ist die Umsetzung des 1. kommunistischen ökonomischen Hauptfunktionsprinzips auch für übergeordnete politische Einheiten gesichert.
Entsprechend ihrem Funktionsprinzip behält damit die Liga auf allen hierarchischen Ebenen den gemeinschaftlichen und bewussten Menschen selbst real die direkte Entscheidung vor, wobei jeder Einzelne für seine Entscheidungen sich selbst und der Gesellschaft gegenüber voll verantwortlich ist, also auch die Folgen dieser Entscheidungen mittragen muss. So sichert die Liga, dass die Menschen ihre Entscheidungen selbst treffen und verantworten können, aber auch müssen. Damit wird auch jede Möglichkeit zu Bevormundung, Manipulierung und Passivierung von Menschen durch Menschen, jede Möglichkeit einer den objektiven Interessen der Gesellschaft widersprechenden Aneignung von materiellen Produkten, Privilegien und gesellschaftlichen Wirkungsmöglichkeiten wirksam verhindert.

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b) Das kommunistische System der Kommunikation

Der gerichtete Austausch von Informationen in Form von Sprache, Symbolen und Darstellungen zur gesellschaftlichen Vermittlung der beteiligten Menschen wird Kommunikation genannt. Wenn im Zusammenhang mit der Kommunikation vom Austausch von Informationen gesprochen wird, so ist hiermit nicht der sozialkybernetische Informationsbegriff der Wechselwirkung überhaupt gemeint, sondern die vom Bewusstsein direkt als Information gemeinte und verstandene Äußerung. Durch die Kommunikation wird ein gesellschaftliches Zusammenwirken, also eine Koordinierung von Einzelindividuen, erst möglich. Die Kommunikation stellt zum wesentlichen Teil einen Transport von Informationen dar, es existieren also gewisse Parallelen zum materiellen Transport.
In Ausbeutergesellschaften dient die vertikale Kommunikation von oben nach unten als Mittel zur Verschleierung, Manipulation und Machtvermittlung und damit zur Verhinderung der Entwicklung der Bewusstheit unter den Ausgebeuteten. Demgegenüber dient die vertikale Kommunikation von unten nach oben dort dazu, Informationen über die Ausgebeuteten zu sammeln, um sie effektiv beherrschen zu können. Korrekte und umfassende Informationen fließen nur in einer Richtung, Ausbeuter besitzen ein Kommunikationsprivileg.
Die horizontale Kommunikation innerhalb der ausgebeuteten Klassen selbst wird aber von den Ausbeutern soweit wie möglich reduziert oder verzerrt, um die Menschen voneinander zu isolieren und damit die Entwicklung von Gemeinschaftlichkeit und die Verbreitung von Bewusstheit zu verhindern. In Ausbeutergesellschaften ist Kommunikation ein Herrschaftsinstrument.
Im Gegensatz dazu wird die Aufgabe der Kommunikation in der kommunistischen Gesellschaft analog zur Industrie im ökonomischen Bereich auf ihre eigentliche Definition konzentriert. Durch die direkte Informationsverknüpfung der Individuen schafft die Kommunikation die materielle Grundlage, auf der sich das gesellschaftliche Bewusstsein erst entwickeln kann, ein infolge der kommunistischen Grundprinzipien der Gemeinschaftlichkeit und der Bewusstheit für die kommunistische Gesellschaft besonders entscheidender Prozess. Daher ist sie auch an der Förderung der individuellen sozialen Kommunikation interessiert.
Eine notwendige Voraussetzung für fundierte Entscheidungen ist die genaue Kenntnis der Umstände. Das kommunistische politische Hauptwirkungsprinzip ist daher nur bei rechtzeitiger und ausreichender Information der Menschen erfüllbar.

Die grundlegende Aufgabe der Kommunikation in der kommunistischen Gesellschaft ist die rechtzeitige und ausreichende Information aller Menschen über alle relevanten gesellschaftlichen Vorgänge und Probleme und die maximale Befriedigung des individuellen Bedürfnisses der Menschen nach sozialer Kommunikation.

Das ist das Wirkungsprinzip der Kommunikation der kommunistischen Gesellschaft. Die Gemeinschaftlichkeit fordert dabei, dass alle Menschen gleichermaßen an den Informationen partizipieren können, die Bewusstheit fordert die ausgewogene Information über wirklich alle relevanten gesellschaftlichen Vorgänge und Probleme. Um dies allen Menschen zu gewährleisten, müssen gesellschaftliche Informationen in der kommunistischen Gesellschaft frei zugänglich sein, sowohl was das Zugriffsrecht als auch was die technischen Möglichkeiten anbetrifft. Das gilt sowohl für den Informationsfluss von der Gesellschaft zu den Menschen als auch umgekehrt. Der ungehinderte und allseitige Informationsfluss, den das kommunistische Kommunikationswirkungsprinzip fordert, ist nur möglich, wenn das Kommunikationssystem technisch und gesellschaftlich stark vernetzt ist und den Informationsaustausch in alle Richtungen ungehindert ermöglicht. Diese Vernetzung betrifft natürlich auch den vertikalen Informationsaustausch in der untersten Ebene der individuellen Kommunikation, weil dort ein wesentlicher Teil der Bewusstseinsbildung abläuft und das individuelle Kommunikationsbedürfnis befriedigt werden muss.
Infolge der Komplexität der gesellschaftlichen Vorgänge und der Vielzahl unterschiedlicher Individuen in einer Gesellschaft existiert somit auch eine ungeheure Masse an Informationen, die in ihrer Gesamtheit vom Einzelnen nicht überschaut werden kann. Daher muss das kommunistische Kommunikationssystem die Informationen objektiv ordnen, so dass es allen Menschen von sich aus einen Gesamtüberblick gewährleistet, aber dass bei Interesse auch alle Detailinformationen frei abgerufen werden können.
Schließlich muss das kommunistische Kommunikationssystem ausreichend schnell arbeiten, um die riesigen Informationsmengen in einer Gesellschaft transportieren und verarbeiten zu können, wenn es seiner Aufgabe der rechtzeitigen Informationsübermittlung gerecht werden soll.

Die Gestaltung der Kommunikation in der kommunistischen Gesellschaft erfolgt als frei zugängliches System der schnellen und komplexen Informationsvernetzung aller gesellschaftlichen Lebensbereiche, des sachlich geordneten gesellschaftlichen Informationsaustauschs, der einen Gesamtüberblick vermittelt und alle Einzelinformationen frei abrufbar macht, und des freien individuellen Informationsaustauschs.

Das ist das Funktionsprinzip der Kommunikation der kommunistischen Gesellschaft. Bei der Bewertung der kommunistischen Kommunikationsprinzipien ist zu beachten, dass sie sich nicht nur auf rein technische Informationstransportsysteme wie Telekommunikation und Medien beziehen. Ihre Elemente sind so komplex, dass sie den gesamten Bereich der sozialen Kommunikation abdecken, also die komplexe Einbeziehung aller Menschen in das gesellschaftliche Leben beschreiben. Eine rein technische Interpretation der kommunistischen Kommunikationsprinzipien ist logisch falsch, da sie den beiden kommunistischen Grundprinzipien widerspricht, also nicht aus ihnen so abgeleitet werden kann.
Die Beschränkung auf rein technische Informationstransportsysteme verbindet die Menschen nicht, sie isoliert sie voneinander und wirkt der Gemeinschaftlichkeit entgegen. Auch isoliert sie die Menschen vom realen Leben und richtet sich damit auch gegen die Bewusstheit. Technische Systeme sind aufgrund der Komplexität gesellschaftlicher Vorgänge ungeheuer wichtig, sie sollen aber die individuellen sozialen Beziehungen unterstützen und nicht ersetzen. Darum fordert das kommunistische Kommunikationsfunktionsprinzip die freie individuelle Kommunikation.

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c) Das kommunistische System der Administration

Die offene Organisation, Leitung und Steuerung des Zusammenwirkens aller Elemente, Strukturen und Prozesse des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses im Prozess der gesellschaftlichen Entscheidungsrealisierung wird Administration genannt. Sowohl die zu realisierenden Entscheidungen als auch der konkrete Administrationsmechanismus werden wesentlich von den bestehenden Produktionsverhältnissen bestimmt.
Die Administration in den Ausbeutergesellschaften dient zur Verwaltung der Ausbeutung und zur Vermittlung und Verschleierung der Machtausübung. Die Ausbeuter sind nicht in der Lage, sich um alle Probleme selbst zu kümmern, die bei der Ausbeutung großer Menschenmassen entstehen. Dazu benötigen sie Diener, die ihnen diese Mühe größtenteils abnehmen. Die Organisation der Ausbeutung durch Ämter, Behörden und Verwaltungen hat nicht nur den Vorteil, dass die Ausgebeuteten ihre eigene Ausbeutung größtenteils selbst organisieren. Sie vermittelt auch den Eindruck, die Verwaltungen seien die Schuldigen an den Problemen der Menschen. Der Ärger der Menschen richtet sich so gegen die Diener der Ausbeuter, nicht gegen die Ausbeuter selbst, Ausbeuter besitzen ein Administrationsprivileg.
Oftmals reihen sich die Ausbeuter selbst in die Administration ein und verbergen sich zwischen ihren Dienern, ja leugnen ihre Existenz als Klasse. Es entsteht immer der Eindruck, gesellschaftliche Probleme entstehen durch Fehler einzelner Menschen, die in der Administration arbeiten. Niemand soll bemerken, dass die Probleme der Ausbeutergesellschaften nicht persönliches Versagen einzelner Menschen sind, sondern notwendige Folgen des gesamtgesellschaftlichen Systems der Ausbeutung. In Ausbeutergesellschaften ist Administration ein Herrschaftsinstrument.
In der kommunistischen Gesellschaft kommt der Administration nur noch eine reine Organisationsfunktion zu. Das kommunistische politische Hauptwirkungsprinzip verbietet politische Machtausübung weitgehend und macht damit die Leitung und Steuerung gesellschaftlicher Prozesse zu bloßen Hilfsfunktionen bei der Organisation der Findung und Realisierung von gesellschaftlich relevanten Entscheidungen, die allein den Menschen selbst vorbehalten sind.

Die grundlegende Aufgabe der Administration in der kommunistischen Gesellschaft ist die Organisation der Entscheidungsfindung und der Entscheidungsrealisierung entsprechend dem Hauptwirkungsprinzip der Politik der kommunistischen Gesellschaft.

Das ist das Wirkungsprinzip der Administration der kommunistischen Gesellschaft. Durch die Trennung der Administration vom eigentlichen Entscheidungsprozess wird damit eine Trennung der Administration von den Menschen wirksam verhindert. Es erfolgt keine Machtausübung, womit auch die Herausbildung eines Staates und die Ausbeutung selbst wirksam verhindert werden. Steuerung und Leitung gesellschaftlicher Prozesse können nicht mehr zur persönlichen Machtausübung missbraucht werden.
Damit beschränkt das kommunistische Administrationswirkungsprinzip die Entscheidungsbefugnisse der Administration neben Fragen ihrer inneren Organisation auf Entscheidungen über die Organisation ihrer Auftragsverwirklichung. Diese Beschränkung betrifft alle Entscheidungen über die gesellschaftlichen Zielstellungen und die Gestaltung der Struktur des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses. Solche Entscheidungen sind gemäß dem kommunistischen politischen Hauptfunktionsprinzip den Menschen direkt selbst vorbehalten. Die einzige Erweiterung dieser Befugnisse auf gesellschaftlich relevante Fragen besteht bei Entscheidungen über operativ dringliche Angelegenheiten, deren Aufschub katastrophalen Schaden zur Folge haben würde. Die Bewertung solcher Handlungen obliegt wiederum den Menschen im politischen Prozess. Damit ist ein Missbrauch weitgehend ausgeschlossen. Auch diese Funktion ist in den Rahmen der Organisation der Entscheidungsfindung einzuordnen, da sie den Entscheidungsprozess vor Schaden beschützt, ohne ihn seines Inhalts zu berauben. Insofern existiert hier eine Parallele zur Katastrophenschutzfunktion der Lagerwirtschaft.
Das kommunistische politische Hauptwirkungsprinzip fordert, dass die Kontrolle der Administration sich nicht auf die abschließende Bewertung beschränkt, sondern dass die Menschen ständig über die Tätigkeit der Administration informiert sind. Daher muss sie den Mechanismen der gesellschaftlichen Kontrolle direkt und in allen ihren Strukturen und Operationen frei zugänglich sein, um die Gemeinschaftlichkeit in diesem Bereich zu sichern. Eine solche Kontrolle ist nur effektiv möglich, wenn diese Strukturen und Operationen auch überschaubar gestaltet werden. Diese Überschaubarkeit ist gleichbedeutend mit technischer Beherrschbarkeit und somit auch eine wesentliche Forderung des kommunistischen ökonomischen Hauptwirkungsprinzips, womit mittelbar die Beschränkung des Umfangs der kommunistischen Administration auf das absolut notwendige Maß gefordert wird. Durch die Forderung nach minimalem Aufwand wird das kommunistische ökonomische Hauptwirkungsprinzip auch unmittelbar unterstützt.
Die kommunistische Administration ist vollständig den Entscheidungen der Menschen in der Ligastruktur unterstellt. Die übergreifenden Zusammenhänge, die zwischen den gesellschaftlichen Strukturen und Prozessen im kybernetischen Netz der Gesellschaft bestehen, erfordern zudem aber, zumindest bei übergreifenden Problemen, eine organisatorische Unterstellung unter übergeordnete Administrationsebenen. Diese Unterstellung ist auf rein organisatorische Fragen entsprechend den Entscheidungsbefugnissen der kommunistischen Administration begrenzt und ist in jedem Fall von geringerer Priorität als gleichartige Entscheidungen des politischen Systems.
Schließlich verlangt das kommunistische Grundprinzip der Gemeinschaftlichkeit eine möglichst breite Verteilung der Kompetenzen und Befugnisse. Für die kommunistische Administration folgt daraus, dass die Administrativorgane zwar eine innere Struktur haben können, aber kollektiv ihre Organisationsentscheidungen in ihrem Bereich treffen und verantworten müssen. Damit wird auch die vom kommunistischen ökonomischen Hauptwirkungsprinzip geforderte Effektivität verbessert, da der für eine effektive Organisation wichtige Gesamtüberblick bei kollektiver Betrachtung besser herstellbar ist.

Die Gestaltung der Administration in der kommunistischen Gesellschaft erfolgt als kollektives, hierarchisches System der doppelten Unterstellung unter die Entscheidung der Liga und unter die Organisation höherer Administrationsebenen, das auf das gesellschaftlich absolut notwendige Maß beschränkt und direkt, vollständig und überschaubar der gesellschaftlichen Kontrolle zugänglich ist und dessen Entscheidungsbefugnis auf die Organisation innerer Angelegenheiten und die Verwirklichung seines konkreten Auftrages beschränkt, im Falle elementarer Schadensdrohung aber auf operativ dringliche Fragen erweitert ist.

Das ist das Funktionsprinzip der Administration der kommunistischen Gesellschaft. Organisation ist sowohl im politischen als auch im ökonomischen Bereich notwendig. Im Bereich der Politik muss die Arbeit der Ebenen der Liga, also der Ligaversammlungen und der Ligaräte von Koordinierungsräten technisch koordiniert werden. Die Koordinierungsräte bestehen aus fachkompetenten, bewussten Menschen, die ihre Fähigkeiten nachgewiesen haben und von den Ligaversammlungen direkt in ihre Funktionen gewählt werden. Die Koordinierungsräte sollen die Erfüllung von Beschlüssen und Aufgaben koordinieren, sie dürfen aber keinerlei politische Entscheidungen treffen, mit Ausnahme dringendster operativer Fragen. Für ihre Tätigkeit sind sie ihren Ligaräten und den Menschen direkt voll rechenschaftspflichtig. Die Koordinierungsräte unterstützen und ergänzen die Arbeit der Ligaräte, die wiederum die Ligaversammlungen ergänzen und sie zur politischen Entscheidung befähigen.
Die Ligaräte können sich auch zeitweilige oder ständige Kommissionen für spezielle Aufgaben schaffen. Solche Spezialkommissionen können sowohl zur Sammlung und Auswertung wissenschaftlicher Daten als auch für praktische Arbeitsaufgaben zur Unterstützung des Entscheidungsprozesses, so im Bereich der Justiz, eingesetzt werden, sie können aber nicht direkt den politischen Prozess bestimmen.
Im Bereich der Ökonomie sind die Produktionsmittel je nach ihrer Relevanz denjenigen Ligaebenen unterstellt, für deren Territorium sie produzieren. Diese stellen die ökonomischen Aufgaben, zu deren Erfüllung sie Wirtschaftskoordinierungsräte für die Produktions- und Dienstleistungseinrichtungen ernennen, die die Produktion mit Unterstützung der Arbeitenden verantwortlich organisieren. Da die Wirtschaftskoordinierungsräte unmittelbar mit den Menschen im Produktionsbereich arbeiten, können diese die Effektivität der Arbeitsorganisation direkt überwachen und gegebenenfalls direkt in ihrem Arbeitsbereich über die gesellschaftliche Kontrolle oder mittelbar über die Liga sachliche und personelle Änderungen durchsetzen.
Da die Administration in der kommunistischen Gesellschaft auf rein technische Aufgaben bei der Realisierung politischer Prozesse beschränkt ist und zudem dabei der direkten und vollständigen Kontrolle der bewussten Menschen unterliegt, kann sie keine Eigendynamik entwickeln und keine Macht über die Menschen ausüben. Unterstützt wird dieser Effekt durch die strenge Beschränkung ihres Umfanges, ihre transparente Gestaltung und ihren kollektiven Charakter. Somit wird die Entartung der kommunistischen Administration zur Bürokratie durch konsequente Umsetzung ihres Funktions- und ihres Wirkungsprinzips wirksam ausgeschlossen.

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d) Das kommunistische System der Kontrolle

Die Einwirkung von Menschen und Menschengruppen entsprechend ihren konkreten Interessen auf den gesellschaftlichen Prozess der Entscheidungsfindung und Entscheidungsrealisierung wird Kontrolle genannt.
Die Art und das Ausmaß der Kontrolle, die ein Mensch oder eine Menschengruppe über die gesellschaftlichen Prozesse ausüben kann, hängt wesentlich von den bestehenden Produktionsverhältnissen ab. In Ausbeutergesellschaften wird die Kontrolle soweit wie es ihnen möglich ist von den Herrschenden zur Sicherung ihrer Herrschaft und der Effektivität der Ausbeutung ausgeübt, Ausbeuter besitzen ein Kontrollprivileg.
Die Machthaber selbst lassen sich nur dort kontrollieren, wo sie von der direkten oder indirekten Gewalt der unterdrückten Massen dazu gezwungen werden. Die Abgabe der Kontrolle an die Menschen würde ihnen die Mechanismen der Machtausübung und Ausbeutung zeigen, damit diese von den Ausbeutern geleugneten Fakten beweisen und so den Boden für ihre Entmachtung bereiten. In Ausbeutergesellschaften ist Kontrolle ein Herrschaftsinstrument.
Diese Eigenschaft ist es, die die Kontrolle in der kommunistischen Gesellschaft zum idealen und unverzichtbaren Werkzeug macht, den von den kommunistischen politischen Hauptprinzipien geforderten direkten Mechanismus in allen gesellschaftlichen Bereichen umzusetzen. Nur durch die direkte Kontrolle aller gesellschaftlichen Vorgänge durch alle Menschen selbst ist das kommunistische politische und schließlich auch das kommunistische ökonomische Hauptwirkungsprinzip erfüllbar.

Die grundlegende Aufgabe der Kontrolle in der kommunistischen Gesellschaft ist es, allen Menschen die direkte Einflussnahme auf alle sie betreffenden gesellschaftlichen Vorgänge zu sichern und damit die auf sie zurückwirkenden Folgen ihrer Entscheidungen für sie direkt auswertbar zu machen.

Das ist das Wirkungsprinzip der Kontrolle der kommunistischen Gesellschaft. Es beschreibt entsprechend dem 1. kommunistischen ökonomischen Hauptfunktionsprinzip die gesellschaftliche Kontrolle, im Gegensatz zur Kontrolle durch einzelne Klassen in Ausbeutergesellschaften.
Im ökonomischen Reproduktionsprozess stehen sich zwei Menschengruppen gegenüber, Produzenten und Konsumenten. Als soziale Gruppen sind beide in der kommunistischen Gesellschaft miteinander identisch. Im konkreten Einzelfall der Realisierung einer speziellen Aufgabe ist das aber meist nicht der Fall. Dort bestehen getrennte Interessengebiete, die durch die gesamtgesellschaftliche Wirkung des kommunistischen ökonomischen Hauptwirkungsprinzips erst im gesamtgesellschaftlichen Maßstab identifiziert werden. Da die kommunistische Kontrolle ein direkter Mechanismus sein soll, muss sie diese Interessentrennung in ihrer Struktur berücksichtigen, ebenso aber deren gesamtgesellschaftliche Identifikation.
Die in einem ökonomischen Bereich Arbeitenden haben spezielle Interessen bezüglich der Art, der Organisation, der Bedingungen und der Bewertung ihrer Arbeit. Zur Sicherung ihres Einflusses auf diese Angelegenheiten können sie eigenverantwortlich Gewerkschaftskontrollkomitees bilden, um ihre Interessen untereinander sowie gegenüber ihrer Administration und der Liga zu vertreten. Neben ihren Kontrollrechten können sie entsprechend dem 3. kommunistischen ökonomischen und dem kommunistischen politischen Hauptfunktionsprinzip über interne Angelegenheiten ihres Bereiches im von der Liga vorgegebenen Rahmen selbst entscheiden.
Die Menschen, die Produkte eines ökonomischen Bereichs konsumieren oder von der Tätigkeit dieses Bereiches unmittelbar oder mittelbar betroffen werden, haben spezielle Interessen bezüglich der Art, Qualität und Quantität der Produkte sowie bezüglich der Einflüsse auf ihre Lebensbedingungen. Da ihre Interessen im Einzelfall nicht notwendig mit denen der im betroffenen Bereich Arbeitenden identisch sind, benötigen sie eigene Ligakontrollkomitees, um direkten Einfluss im Sinne ihrer Interessen ausüben zu können.
Die Forderungen des kommunistischen Kontrollwirkungsprinzips können beide Formen der Kontrollkomitees nur erfüllen, wenn sie freien Zugang zu allen Vorgängen besitzen und die Administration sowie die Arbeitenden selbst voll rechenschaftspflichtig gegenüber ihnen sind. Zudem müssen sie auch die reale Möglichkeit besitzen, Entscheidungen der Liga über ihre Anliegen zu erzwingen. Erst dadurch werden sie fähig, ihre Interessen eventuell auch gegen die zuständige Administration oder sogar gegeneinander in der Liga wirksam zu vertreten.
Solang noch die Möglichkeit der Manipulation besteht, nützen diese Rechte aber noch nichts. Daher muss diese Möglichkeit der Manipulation der Kontrollkomitees, vornehmlich durch die Administration, wirksam ausgeschlossen werden. Betroffene und interessierte Menschen können sich frei und ohne institutionelle Zwänge, somit also ohne Einflussmöglichkeit durch die Administration, in eigener Verantwortung zu einem Kontrollkomitee formieren, ungeachtet, ob bereits andere solche Komitees für den gleichen Bereich existieren, und zwar ohne den Verlust irgendwelcher Rechte. Durch diese Möglichkeit wird nicht nur die Manipulation ausgeschlossen, sondern auch die Formalisierung des Kontrollprozesses, die ihn seines Inhalts berauben würde.

Die Gestaltung der Kontrolle in der kommunistischen Gesellschaft erfolgt als nichtinstitutionelles System aus frei und eigenverantwortlich formierbaren und frei zugänglichen Ligakontrollkomitees und Gewerkschaftskontrollkomitees der Arbeitenden, die das uneingeschränkte Recht besitzen, die gesellschaftlichen Vorgänge frei zu beobachten und zu untersuchen und Entscheidungen der Liga zu erzwingen.

Das ist das Funktionsprinzip der Kontrolle der kommunistischen Gesellschaft. Das kommunistische politische Hauptfunktionsprinzip sorgt dafür, dass die Menschen selbst entscheiden und die Folgen ihrer Entscheidungen auch direkt selbst tragen. Das kommunistische Kontrollfunktionsprinzip sorgt ergänzend dafür, dass sie durch die breiten Kontrollmöglichkeiten diese Folgen auch direkt zur Bewertung der gesellschaftlichen Vorgänge und damit ihrer Entscheidungen einsetzen können. Ihr Interesse an der Mitwirkung am politischen Prozess wird so gefördert, das kommunistische Grundprinzip der Bewusstheit also reproduziert. Ebenso reproduziert wird das kommunistische Grundprinzip der Gemeinschaftlichkeit, da die Folgen gemeinschaftlichen Handelns zwar vom Einzelnen getragen werden, aber nur gemeinschaftlich beherrscht werden können.

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e) Das kommunistische System der Justiz

Der Schutz des Prozesses der gesellschaftlichen Entscheidungsfindung und Entscheidungsrealisierung wird Justiz genannt. Die Justiz dient damit also direkt dem Schutz der bestehenden Produktionsverhältnisse vor Bedrohungen und Verletzungen jeglicher Art, da sie mittelbar diejenigen schützt, die die gesellschaftlichen Entscheidungen treffen.
In Ausbeutergesellschaften sind das die machtausübenden, besitzenden Ausbeuterklassen. Daher bestehen die Hauptziele dort im Schutz des Eigentums, speziell des Ausbeutereigentums gegen die Ausgebeuteten, und in der Sicherung der Macht, speziell der Macht des Staates, der die Machtausübung der Ausbeuter durchsetzt. Daher ist Justiz in einer Ausbeutergesellschaft immer Klassenjustiz, und zwar immer Ausbeuterjustiz. Da in Ausbeutergesellschaften ein prinzipieller gesellschaftlicher Interessengegensatz zwischen den einzelnen Klassen besteht, die Justiz aber nur einseitig die Interessen der Ausbeuter schützt und damit zumindest die wesentlichsten Interessen der Ausgebeuteten verletzt, müssen die Organe der Ausbeuterjustiz immer Zwangsorgane sein, die durch Androhung und Ausübung von Gewalt den Erhalt dieser Gegensätze schützen sollen. Daher ist die Existenz von gewalttätigen Zwangsorganen außerhalb der übrigen Gesellschaft ein grundsätzliches Merkmal jedes Staates. In Ausbeutergesellschaften ist Justiz ein Herrschaftsinstrument.
Solche Zwangsorgane sind Gericht und Polizei. Eine besondere Gruppe von Menschen, die über die Rechtmäßigkeit von Zuständen und Handlungen entscheidet und daraus Folgen ableitet, wird Gericht genannt. Eine besondere bewaffnete Gruppe von Menschen, die zu offenem, gewaltsamem Kampf und zur Repression gegen innere Feinde organisiert ist, wird Polizei genannt. Entscheidend ist hierbei, dass beide juristischen Zwangsorgane besondere Gruppen von Menschen sind, also bezüglich ihrer Möglichkeiten zur Ausübung von Zwang außerhalb der übrigen Gesellschaft stehen. Damit bedeutet ihre Existenz gleichzeitig auch die Möglichkeit, sie gegen die übrige Gesellschaft, entgegen den Interessen der Menschen, einzusetzen.
Ausbeuterjustiz kann offen auftreten oder sich als notwendige gesellschaftliche Ordnungsmacht tarnen, um so ihre wirkliche Aufgabe zu verschleiern. Die Existenz einer Justiz ist nicht an die Existenz eines Rechtssystems gebunden. Sie kann auch Willkürjustiz sein, kann von Menschen diktatorisch und ganz nach persönlicher Laune ausgeübt werden, die über die Macht dazu verfügen. Da Ausbeuter über die Macht in jeder Ausbeutergesellschaft und damit auch über die Macht über die Justiz verfügen, ist jede Ausbeuterjustiz zumindest potentiell Willkürjustiz. Diese Tatsache kann die Ausbeuterjustiz verschleiern, indem sie als unabhängig, also über den Menschen, über den Gesellschaftsklassen stehend dargestellt wird. Aber da Justiz von Menschen gemacht wird, die nicht außerhalb der Gesellschaft stehen, sondern wie alle anderen innerhalb der Klassenbeziehungen existieren, in denen in einer Ausbeutergesellschaft nun einmal die Ausbeuter die reale Macht besitzen, ist eine solche Justiz trotz aller Unabhängigkeitsbeteuerungen doch immer Ausbeuterjustiz, Ausbeuter besitzen ein Justizprivileg.
Geschützt werden muss nur, was bedroht wird. Nun kann auch in der kommunistischen Gesellschaft die Verletzung der gesellschaftlichen Rechtsnormen durch soziales Fehlverhalten von Menschen aufgrund nichtkommunistischer Handlungsmotive oder Fahrlässigkeit, aktiv oder passiv, nicht völlig vermieden werden. Zwar entfallen aufgrund der Struktur der kommunistischen Gesellschaft die sozialen und individuellen Ursachen dazu mit zunehmender Ausformung immer mehr, aber die menschliche Gesellschaft und das menschliche Bewusstsein sind so komplex, dass eine vollständige Vorhersagbarkeit niemals möglich ist.
Zudem äußern sich alle Fehler bei der kommunistischen Gestaltung der gesellschaftlichen Prozesse wegen einer Verstärkung der negativen sozialen und individuellen Voraussetzungen in einer entsprechenden Quote sozialen Fehlverhaltens. Und Fehler sind ebenfalls niemals vollständig auszuschließen. Weitere Gefährdungen gehen von nichtkalkulierbaren Unfällen und Naturgewalten aus und können durch feindliche äußere Einwirkungen hervorgerufen werden. Daher muss die kommunistische Gesellschaft über geeignete Mittel verfügen, um sich mit sozialem Fehlverhalten und anderen Gefährdungen des gesellschaftlichen Lebens entsprechend ihren Grundprinzipien auseinandersetzen zu können.
Da in der kommunistischen Gesellschaft die Entscheidungen von den Menschen selbst getroffen und auch realisiert und verantwortet werden, richtet sich die kommunistische Justiz auf den Schutz aller Menschen und ihrer Individualität gleichermaßen, ebenso aber auf den Schutz der Tatsache selbst, dass sie die gesellschaftlichen Entscheidungen selbst treffen können. Da diese Möglichkeit erst aus den kommunistischen Grundprinzipien der Gemeinschaftlichkeit und der Bewusstheit folgt, richtet sich die kommunistische Justiz folglich wesentlich auf den Schutz ebendieser kommunistischen Grundprinzipien.
Das kommunistische ökonomische Hauptwirkungsprinzip verlangt auch von der kommunistischen Justiz die maximale gesellschaftliche Effektivität. Daher muss sie bereits prophylaktisch wirken, um Gefährdungen soweit wie möglich zu verhindern, bevor sie auftreten. Die kommunistische Justiz muss ein gesellschaftliches Klima der Sicherheit schaffen, in dem Gefährdungen, vor denen die Menschen geschützt werden müssten, möglichst gar nicht erst auftreten. Nicht der bloße Schutz der Menschen, sondern bereits der Schutz ihrer Sicherheit ist Ziel der kommunistischen Justiz. Erst wenn sich die Menschen im täglichen Leben sicher fühlen, wenn sie ohne Angst leben können, können sie ihre gesellschaftlichen Wirkungsmöglichkeiten frei und kraftvoll nutzen.

Die grundlegende Aufgabe der Justiz in der kommunistischen Gesellschaft ist der Schutz der Sicherheit der Menschen und der kommunistischen Grundlagen der Gesellschaft vor Bedrohungen durch nichtkommunistisches Fehlverhalten, Fahrlässigkeit, äußere Feinde und negative Natureinflüsse.

Das ist das Wirkungsprinzip der Justiz der kommunistischen Gesellschaft. Die Durchsetzung dieser Aufgabe erfolgt in zwei Stufen. Zum einen werden Mechanismen benötigt, die, zumeist vor Ort, die physischen Aufgaben des Systems der Justiz übernehmen. Andererseits sind Organe nötig, die bereits eingetretene Schädigungen, akut gewordene Bedrohungen und gesellschaftlich relevante Streitfälle bewerten, Lösungen erarbeiten und Folgerungen ableiten.
Da der Schutz der Sicherheit ein allgemeines gesellschaftliches Anliegen ist, ist hier die Argumentation ganz analog bezüglich des politischen Entscheidungsmechanismus. Da daher auch die Schlussfolgerungen bezüglich des direkten Mechanismus analog sind, ist die Struktur der Liga bestens dazu geeignet, die Bewertung und Klärung von juristischen Fällen zu übernehmen. Speziell juristische Fälle lokaler Bedeutung können direkt von den Ligaversammlungen behandelt werden, da hierbei eine Argumentation analog der Kommunalwirtschaft gilt. Können die Ligaversammlungen keine Klärung herbeiführen oder ist der Fall von übergreifender Bedeutung, so kann er an spezielle Justizkommissionen bei den Ligaräten höherer Ebenen der Liga übergeben werden. Diese fungieren als spezielle Art der Administration und unterliegen damit der dortigen Argumentation, einschließlich der Ligakontrolle. Spezielle Gerichte sind somit nicht notwendig und damit infolge des kommunistischen ökonomischen Hauptwirkungsprinzips ausgeschlossen. Damit kann es auch keine Gerichtsentscheidungen mehr geben, die der gesellschaftlichen Gerechtigkeitsauffassung widersprechen. Dazu muss allerdings sichergestellt werden, dass auch hier letztlich der direkte Entscheidungsmechanismus wirksam wird und Gruppenentscheidungen verhindert.
Im Sinne der kommunistischen Kontrollprinzipien und des kommunistischen politischen Hauptfunktionsprinzips muss für Menschen, die mit der Behandlung eines juristischen Falles nicht einverstanden sind, die Möglichkeit bestehen, eine direkte Entscheidung durch die Menschen selbst in der Liga zu erzwingen. Damit wird letztlich wiederum die direkte Entscheidungsgewalt der Menschen abgesichert. Daher ist die kommunistische Justiz keine neben und scheinbar über den Menschen stehende Macht. Sie gestattet keiner Minderheit, der Mehrheit vorzuschreiben, was Recht ist und was nicht. Sie kann zwar Zwangsmaßnahmen gegen einzelne Menschen verhängen, aber sie ist kein Zwangsorgan, dass sich die Menschen mit oder ohne deren Zustimmung unterwirft. Da sie mit den Menschen direkt identisch ist, die frei entscheiden, so oder so, ist ihr Ergebnis in jedem Fall prinzipiell Ausdruck von Freiheit und nicht von Zwang.
Entscheidungen über juristische Fälle erlangen keine gesellschaftliche Wirksamkeit, wenn nicht auch Mechanismen vorhanden sind, die diese Regeln und Entscheidungen durch physisches Handeln, notfalls sogar mit Gewalt, durchsetzen. Das betrifft nicht nur Handeln gegenüber Menschen, sondern natürlich auch gegenüber Gegenständen und Natureinwirkungen.
Das kommunistische Justizwirkungsprinzip verlangt nun einerseits, dass diese Sicherheitsmechanismen ausreichen müssen, um die Gesellschaft und ihre Mitglieder wirksam vor Schaden schützen zu können. Andererseits verbietet es aber gleichzeitig, dass der Schutz vor Bedrohungen durch die Bedrohung durch außerhalb der übrigen Gesellschaft stehende und damit letztlich unkontrollierbare Sicherheitskräfte ersetzt wird. Auch muss ein Missbrauch der Sicherheitsmechanismen im Sinne einer die kommunistischen Grundprinzipien verletzenden Machtausübung durch einzelne Menschen oder Menschengruppen wirksam ausgeschlossen sein.
Wenn die Sicherheitskräfte nicht außerhalb und scheinbar über der Gesellschaft stehen sollen, müssen sie folglich mit ihr identisch sein. Dabei gilt einerseits die gleiche Argumentation wie bei der kommunistischen Kommunalwirtschaft. Andererseits wird eine Verselbständigung des Sicherheitssystems analog zur kommunistischen Administration, beziehungsweise im negativen Sinne analog zum Staat, verhindert.

Die Gestaltung der Justiz in der kommunistischen Gesellschaft erfolgt als mit der Liga identisches Bewertungssystem, das durch kommunalwirtschaftlich organisierte, mit den betroffenen Menschen identische Sicherheitskräfte wirksam wird.

Das ist das Funktionsprinzip der Justiz der kommunistischen Gesellschaft. Entsprechend der kommunistischen Kommunalwirtschaft stützt sich das kommunistische Justizsystem auf die Organisation eines allgemeinen inneren Ordnungs-, Sicherheits- und Rettungsdiensts, der direkt von den Menschen selbst getragen wird, die damit auch direkt selbst die Gewährleistung der Sicherheit in ihrem Bereich zu verantworten haben. Eine kommunistische Polizei kann es nicht geben. Auf speziellen Gebieten der Kriminalistik und anderer technisch intensiver Sicherheitsbereiche muss der allgemeine Dienst aber durch Berufsexperten ergänzt oder organisiert werden, die aber als spezielle Form der kommunistischen Administration oder ökonomischer Tätigkeit der direkten Verfügung der Liga und der Ligakontrolle unterstehen und somit den gesellschaftlichen Charakter dieses Dienstes nicht ändern.
Ein so aufgebauter innerer Ordnungs-, Sicherheits- und Rettungsdienst ist nicht nur in der Lage, die lokalen Aufgaben abzudecken, sondern kann durch Verknüpfung über die höheren Ebenen der Liga bei Notwendigkeit ebenso effektiv gegen weiterreichende Gefahren koordiniert eingesetzt werden. Da er direkt von den bewussten Menschen selbst getragen wird, kann auch kein Gegensatz zwischen den Menschen und den Sicherheitskräften bestehen oder entstehen, womit ein allgemeiner Missbrauch ebenso unmöglich wird wie auch ein allgemeines Versagen.
Da die juristische Behandlung eines Falles von jedem Menschen sogar bis zur Entscheidung durch alle Menschen getrieben werden kann, entspricht jede endgültige Entscheidung der kommunistische Justiz immer dem Willen der gesamten Gesellschaft. Damit ist eine Willkürjustiz entsprechend den Interessen oder Launen einzelner Menschen in der kommunistischen Gesellschaft unmöglich. Die kommunistische Justiz behauptet nicht, im Namen der Liga zu handeln, sie ist die Liga, ist wahre Ligajustiz. Sie ist mit den Menschen identisch und kann sie daher nicht betrügen. Die kommunistische Justiz kann zwar ungerecht, aber niemals unrechtmäßig handeln, da diejenigen, die das Recht gesellschaftlich durchsetzen, mit denjenigen identisch sind, die das Recht schaffen und ebenso mit denjenigen, die es mittelbar oder unmittelbar betrifft.

 

 

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Letzte Änderung: 9. April 2001 - © Kunst des Denkens 1998-2001