Aufstellung von Funktionslisten

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Beschluss: GO-11/1996
Abstimmung: Generalorganisation Annahme: einstimmig
Gültigkeit: Generalorganisation Klasse: existentiell
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Um entsprechend den kommunistischen Justiz- und Kontrollprinzipien allen Parteimitgliedern die Möglichkeit zu gewährleisten, die innerparteilichen Strukturen und die Verantwortlichkeiten der einzelnen Funktionäre zu kennen und zu kontrollieren, müssen alle Parteikörperschaften Funktionslisten anlegen. Die Besetzung jeder statutgemäßen oder sonstigen Parteifunktion in einer Parteikörperschaft wird in eine Funktionsliste eingetragen. Diese Liste muss Angaben über den Funktionär, seine Aufgabenbereiche, die Art und das Datum seiner Berufung und die Dauer seiner Amtsperiode enthalten.
Die jeweils aktuellen Funktionslisten werden in geeigneten Abständen an alle Parteimitglieder der betroffenen Parteikörperschaften verteilt. Für die Führung der Funktionslisten der Parteiorganisationen sind die Koordinatoren für Politik verantwortlich. Für die Verteilung der Funktionslisten der Parteiorganisationen sind die Koordinatoren für Publikation verantwortlich.

Merseburg, Deutschland, Europa, Terra 1. Mai 1996

Tec (1344 Bytes)

Tec Dian
Prikoordinator
Generalorganisation
Kommunistische Programmpartei

 

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Letzte Änderung: 25. Januar 2002 - © Kunst des Denkens 2002