Aufstellung von Direktivlisten

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Beschluss: GO-11/1996
Abstimmung: Generalorganisation Annahme: einstimmig
Gültigkeit: Generalorganisation Klasse: existentiell
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Um entsprechend den kommunistischen Justiz- und Kontrollprinzipien allen Parteimitgliedern die Möglichkeit zu gewährleisten, ihre Rechte und Pflichten und die innerparteilichen juristischen Regeln und Zustände zu kennen, müssen alle Parteikörperschaften Direktivlisten anlegen. Jeder Beschluss einer Parteikörperschaft, der eine Direktive enthält, wird in eine Direktivliste eingetragen. Diese Liste muss Angaben über die beschließende Parteikörperschaft, das Abstimmungsergebnis bei ihrer Annahme, das Datum der letzten Änderung und die Klasse der Direktive enthalten. Als Klassen sind vorgesehen:

Ein Beschluss wird aus der Direktivliste gestrichen, wenn er aus beliebigen Gründen nicht mehr relevant ist. Wird ein Beschluss durch einen anderen verändert, ändert sich nur das Datum der letzten Änderung, alle weiteren Eintragungen bleiben unverändert. Der Beschluss, der die Änderung bewirkt, wird nicht gesondert in die Direktivliste eingetragen. Die jeweils aktuellen Direktivlisten werden in geeigneten Abständen an alle Parteimitglieder der betroffenen Parteikörperschaften verteilt. Für die Führung der Direktivlisten der Parteiorganisationen sind die Koordinatoren für Justiz verantwortlich. Für die Verteilung der Direktivlisten der Parteiorganisationen sind die Koordinatoren für Publikation verantwortlich.

Merseburg, Deutschland, Europa, Terra 1. Mai 1996

Tec (1344 Bytes)

Tec Dian
Prikoordinator
Generalorganisation
Kommunistische Programmpartei

 

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Letzte Änderung: 25. Januar 2002 - © Kunst des Denkens 2000-2002